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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines
Diese AGB regeln die Beziehungen zwischen dem Kunden und der R.S.Security und gelten für deren Dienstleistungen. Der Auftraggeber überträgt der R.S.Security die Dienstleistungen gemäß dem vorliegenden Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag. Die R.S.Security erbringt seine Tätigkeit in selbstständiger Verantwortung und bedient sich seines Personals als Erfüllungsgehilfe. Die Auswahl des beschäftigten Personals und das Weisungsrecht liegt - ausgenommen bei Gefahr im Verzuge - bei der R.S.Security.

§2 Vertragsinhalt und Geltung
Die R.S.Security verpflichtet sich, den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit geschäftsüblicher Sorgfalt auszuführen und wenn vorhanden nach dem spezifischen Einsatzdispositiv sowie nach den Weisungen des Kunden zu besorgen.

§3 Auftragsdauer
Der Vertrag zwischen dem R.S.Security und dem Auftraggeber ist von dem Zeitpunkt an verbindlich, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. die unterschriebene Fassung des Vertrages zurückgekommen ist.

§4 Hausrecht
Das Personal des R.S.Security hat während der Dienstzeit das Hausrecht in gleichen Umfang wie der Auftraggeber.

§5 Haftung und Haftungsgrenzen
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen haftet der R.S.Security nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Unternehmers selbst, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Die Höchstsummen betragen für

  • Personenschäden: 2.500.000 Euro
  • Vermögensschäden (insbesondere nach gültigem Datenschutzgesetz): 250.000 Euro
  • Abhandenkommen bewachter Sachen: 250.000 Euro
  • Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten: 250.000 Euro
  • Bearbeitungs und Tätigkeitsschaden: 250.000 Euro
  • Umwelthaftpflichtschäden: 2.500.000 Euro


§6 Haftungsausschluss
Für andere als in §5 aufgeführte Schäden haftet der R.S.Security nicht. Ausgeschlossen von der Haftung sind ferner alle sonstigen Schäden, für die aufgrund der allgemeinen Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz gewährt wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftungsansprüche unverzüglich geltend zu machen und dem ECS Security Service sofort Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, Schadensverlauf und Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadensaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommt, gehen zu seinen Lasten.

§7 Rechnung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Rechnungssumme bei Aushändigung bzw. bei Zusendung der Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen, ansonsten bekommt der Auftrageber die Zahlungserinnerung bzw. Mahnung die wir je mit 5 Euro Bearbeitungspauschale berechnen. Gemahnt wird alle 14 Tage und max. 3mal, danach wird das Gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.

§8 Rücktritt vom Auftrag durch Auftraggeber
Stornogebühren bis 20 Tage vor Beginn des Auftrags 5% des jeweiligen Auftragsvolums. Stornogebühren Zwischen dem 20 und 3 Tag vor Beginn des Auftrags 50% des jeweiligen Auftragsvolums. Stornogebühren bei Absage innerhalb der 3 Tagen vor dem Auftrag 75% des Auftragsvolums. §8 gilt nicht falls die Party, Event oder Konzert durch irgendwelche Gründen nicht statt finden kann (z.B höhere Gewalt).

§9 Beanstandungen
Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Erfüllung der Vertragspflichten durch das Personal vom R.S.Security beziehen, sind unverzüglich und schriftlich dem R.S.Security zu melden. Bei verspäteter schriftlicher Mitteilung können Ansprüche aus Beanstandungen für die Vergangenheit nicht geltend gemacht werden. Erhebliche oder wiederholte Mängel in der Ausführung der Dienstverrichtung berechtigten nur dann zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn der R.S.Security diese trotz mehrfacher detaillierter schriftlicher Anzeige nicht in angemessener Frist von zehn Werktagen reguliert hat.

§10 Zusammenarbeit / Ausführung durch andere Unternehmen
R.S.Security ist berechtigt sich zur Erfüllung seiner Aufträge gemäß § 34a GewO zugelassener und zuverlässiger Unternehmen zu bedienen.

§11 Ausschliesslichkeitsklausel
Der Auftraggeber darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der R.S.Security Personen, anderer Sicherheitsfirmen oder solche, die im eigenen Auftrag arbeiten, für den Sicherheitsdienst einstellen. Des Weiteren ist im untersagt Personen, welche im Auftrag des R.S.Security tätig waren, nicht mit gleichen oder ähnlichen Aufgaben zu beschäftigen. Dies gilt bis zu zwei Jahren nach dem letzten Einsatz der R.S.Security. Hierbei ist die Rechtsform der Beschäftigung ohne Bedeutung. Verstößt er gegen diese Vereinbarung, so ist er verpflichtet, das Zehnfache des Betrages des Auftragsvolums, nicht aber mehr als die zehnfache Monatsgebühr an den R.S.Security zu zahlen.

§12 Gerichtsstand
Gerichtstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Betzdorf.